Mr03

4. SYMPOSIUM

13.–14.6.2024

PLANEN

BAUEN

BETREIBEN

Ein Netzwerk
für Museumsbau

AGB

Gel­tungs­be­reich

Die fol­gen­den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen regeln das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen dem Teil­neh­mer und dem Auf­trag­neh­mer ato­dos kom­mu­ni­ka­ti­on. Abwei­chen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Teil­neh­mers haben kei­ne Gül­tig­keit. Die­se AGB gilt für alle Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men, Semi­na­re, Trai­nings, Arbeits­krei­se, Work­shops etc. Die AGB des Auf­trag­ge­bers fin­den nur Anwen­dung, wenn dies aus­drück­lich ver­ein­bart wurde.

Anmeldung/​Anmeldebestätigung

Die Anmel­dung zu unse­ren Work­shops erfolgt über das Online-For­mu­lar www​.muse​ums​run​de​.org und schrift­lich, per Fax, E‑Mail oder pos­ta­lisch. Anmel­dun­gen wer­den in der Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs berücksichtigt. 

Mit der Anmel­dung erken­nen Sie die­se Geschäfts­be­din­gun­gen an. 

Der Erhalt unse­rer Anmel­de­be­stä­ti­gung gilt als Annah­me der Anmel­dung und ist damit rechts­ver­bind­lich. Ist die maxi­ma­le Teil­neh­mer­zahl eines Work­shops bereits erreicht, wird der Teil­neh­mer auf eine War­te­lis­te gesetzt und hier­über unmit­tel­bar informiert.

Teil­nah­me­ge­büh­ren und Zahlungsbedingungen

Es gel­ten die jeweils zum Zeit­punkt der Anmel­dung ange­ge­be­nen Gebüh­ren. Der Teil­nah­me­be­trag ist nach Erhalt der Rech­nung mit einem Zah­lungs­ziel von 14 Tagen bzw. spä­tes­tens vor Kon­fe­renz­be­ginn fällig. 

Im Preis sind die Semi­nar­un­ter­la­gen, Dozen­ten­ho­no­ra­re sowie Nut­zung der Ein­rich­tun­gen und Pau­sen­ge­trän­ke und Imbiss wäh­rend der Ver­an­stal­tung ent­hal­ten. Nicht ein­ge­schlos­sen sind etwai­ge Reise‑, Über­nach­tungs­kos­ten sowie Auf­wen­dun­gen für Verpflegungskosten.

Stor­nie­rung, Umbu­chung und Benen­nung eines Ersatzteilnehmers 

Ihre Kon­fe­renz­bu­chung kön­nen Sie frist­ge­mäß bis zu dem von uns genann­ten Datum bzw. wenn nicht anders ange­ge­ben spä­tes­tens 3 Wochen vor dem offi­zi­el­len Kon­fe­renz­be­ginn ohne Begrün­dung stor­nie­ren. Bei Stor­nie­rung bis 3 Wochen vor Ver­an­stal­tungs­ter­min bzw. zum ange­ge­be­nen letz­ten Stor­nie­rungs­ter­min erhal­ten Sie Ihre Teil­nah­me­ge­bühr, abzüg­lich einer Bear­bei­tungs­ge­bühr von 30,00 Euro plus MwSt. zurück. Bei spä­te­rer Stor­nie­rung und Nicht­er­schei­nen wird die vol­le Teil­nah­me­ge­bühr berech­net. Der/​die Teil­neh­men­de (Vertragspartner/​in) ist berech­tigt, den Nach­weis zu füh­ren, dass im Zusam­men­hang mit seinem/​ihrem Rück­tritt ato­dos kom­mu­ni­ka­ti­on kei­ne oder gerin­ge­re Kos­ten ent­stan­den sind. Zur Stor­nie­rung eines Work­shops genügt es, wenn Sie uns form­los eine kur­ze Nach­richt per E‑Mail, Post oder Fax sen­den, in der Sie uns mit­tei­len, wel­che Kon­fe­renz unter Anga­ben der Rech­nungs­num­mer Sie stor­nie­ren möchten. 

Die Nen­nung eines Ersatz­teil­neh­mers ist jeder­zeit mög­lich, eine Umbu­chung erfolgt kostenlos.

Eine Umbu­chung des Work­shops erfolgt schrift­lich nach Abspra­che mit uns und bei Ver­füg­bar­keit frei­er Plät­ze zur gewünsch­ten Ver­an­stal­tung, gege­be­nen­falls muss der Dif­fe­renz­be­trag nach­träg­lich ent­rich­tet werden.

Bei Absa­gen nach der Abmel­de­frist von 3 Wochen vor Ver­an­stal­tungs­ter­min (falls im Buchungs­for­mu­lar nicht ande­res ange­ge­ben) sowie bei Nicht­er­schei­nen am Ver­an­stal­tungs­tag wird die vol­le Teil­nah­me­ge­bühr berechnet.

Auch wir behal­ten uns bei Vor­lie­gen eines wich­ti­gen Grun­des vor, einen Work­shop abzu­sa­gen und/​oder räum­lich und zeit­lich zu ver­le­gen und Ersatz­re­fe­ren­ten einzusetzen. 

Dies­be­züg­li­che Ände­run­gen wer­den mög­lichst früh­zei­tig mit­ge­teilt. Soll­te ein Work­shop nicht statt­fin­den oder die Teil­neh­mer wegen Ter­min­ver­schie­bung (von unse­rer Sei­te) nicht teil­neh­men kön­nen, so wer­den die bereits gezahl­ten Gebüh­ren erstat­tet. Ein Anspruch auf Scha­den­er­satz bzw. den Ersatz ent­stan­de­ner Aus­la­gen ent­steht dadurch nicht.

Zer­ti­fi­kat

Die Teil­neh­mer eines Work­shops erhal­ten im Anschluss ein Zer­ti­fi­kat als Teilnahmebestätigung.

Haf­tung

Für die Kor­rekt­heit, Aktua­li­tät und Voll­stän­dig­keit der Semi­nar­in­hal­te und der Semi­nar­un­ter­la­gen sowie die Errei­chung des jeweils vom Teil­neh­mer ange­streb­ten Lern­ziels über­neh­men wir kei­ne Haf­tung. Der Auf­trag­neh­mer schul­det dem Teil­neh­mer für die zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen kei­nen Leis­tungs­er­folg, son­der ledig­lich die Leis­tung von Diens­ten durch fach­lich qua­li­fi­zier­te Referenten.

Wir haf­ten nur für Schä­den, die von unse­ren Mit­ar­bei­tern vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht wur­den, und dies auch nur ein­ma­lig bis zur Höhe der Gesamt­ver­gü­tung. Die Teil­neh­mer haf­ten nach den Grund­sät­zen des BGB für Schä­den, die sie im Zusam­men­hang mit dem Work­shop­be­such verursachen.

Copy­right

Wir behal­ten uns alle Rech­te an den Semi­nar­un­ter­la­gen und Prä­sen­ta­tio­nen vor, ins­be­son­de­re die der Über­set­zung und der Ver­viel­fäl­ti­gung. Dies gilt auch für Aus­zü­ge der Unter­la­gen. Ohne schrift­li­che Geneh­mi­gung der ato­dos kom­mu­ni­ka­ti­on darf kein Teil die­ser Unter­la­gen in irgend­ei­ner Form ver­ar­bei­tet, ver­brei­tet, ver­viel­fäl­tigt oder öffent­lich wie­der­ge­ge­ben werden.

Video-Auf­zeich­nung

Teil­neh­mer erklärt sich damit ein­ver­stan­den, dass die Ver­an­stal­tung per Video in Bild und Ton auf­ge­zeich­net wer­den kann und die­se Auf­zeich­nung sowohl ver­an­stal­tungs­in­tern auf Bild­schir­me im Ver­an­stal­tungs­ge­bäu­de als auch an eine geschlos­se­ne Benut­zer­grup­pe im Inter­net gestreamt wer­den kann. Eben­so stimmt er zu, dass die­se Auf­zeich­nun­gen archi­viert und zu Doku­men­ta­ti­ons­zwe­cken ver­mark­tet wer­den dürfen.

Sons­ti­ges

Der Teil­neh­mer erklärt sich mit der Ver­ar­bei­tung sei­ner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­ver­stan­den, soweit dies für den Zweck die­ses Ver­tra­ges erfor­der­lich ist. Fer­ner erklärt er sich mit der Wei­ter­ga­be der von ihm ange­ge­be­nen E‑Mail-Adres­se und evtl. Kon­takt­da­ten an die Muse­ums­run­de und gege­be­nen­falls einen Work­shop-Orga­ni­sa­tor der Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me zwecks Work­shops­be­zo­ge­nen-Infor­ma­ti­ons­aus­tausch ein­ver­stan­den. Gerichts­stand ist Ber­lin. Der Ver­trag unter­liegt dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.